Verwaltung
Verwaltung / Bewirtschaftung von Mietliegenschaften
Wir übernehmen die Voll- oder Teilverwaltung Ihrer Mietliegenschaft oder Eigentumswohnung.
Die von uns belasteten Verwaltungshonorare ergeben sich aus den tatsächlich erbrachten Voll- oder Teilleistungen, gemäss nachstehender Aufstellung.
Unsere Leistungen
- Bewirtschaftung und Vermietung aller Objekte mittels geeigneter Werbung
- Einholen von Auskünften über Mietinteressenten
- Überprüfung der Mietzinse und Ausarbeitung von Empfehlungen
- Anpassung der Mietzinse und Nebenkosten
- Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
- Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen
- Erstellen und Überwachen der Hausordnung, der Waschküchenordnung und des Waschplanes
- Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Hauswartverträgen inkl. Erstellen Pflichtenheft
- Anstellung und Einführung des Hauswartes anhand des Pflichtenheftes in den Aufgabenbereich und regelmässige Kontrolle der Hauswartarbeiten
- Regelmässige Kontrollbesuche der Liegenschaft zur Überprüfung des Gesamtzustandes; periodische Erstellung eines Zustandsberichtes (1 mal jährlich)
- Auftragserteilung im Rahmen der Kompetenzsumme für vorsorgliche und notwendige Reparaturen und Instandstellungen an qualifizierte Handwerker, Unternehmen und Lieferanten; Überwachung und Kontrolle der erteilten Aufträge
- Abnahme und Übergabe von Mietobjekten bei Mieterwechsel, Erstellen von entsprechenden Protokollen
- Erstellen von Abrechnungen bei Mieterwechsel
- Weiterverrechnung von Reparatur und Unterhaltsarbeiten, die gemäss Mietvertrag zu Lasten der Mieter gehen
- Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Versicherungsverträgen; Überprüfung und Anpassung des Deckungsumfanges
- Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
- Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Serviceverträgen für Anlagen und Einrichtungen; Überprüfung und Anpassung des Leistungsumfanges
- Einkauf von Heizenergie
- Schlüsselkontrolle (Liegenschaft - Mieter - Hauswart - Allgemein)
- Führen der Liegenschaftsbuchhaltung, Erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnung auf Ende der Abrechnungsperiode (Auf Wunsch und nach Vereinbarung auch Zwischenabrechnungen, z.B. quartalsweise, möglich)
- Inkasso der Mietzinse, Nebenkosten und aller aus den Mietverhältnissen sich ergebenden Forderungen inkl. Mahnwesen
- Abwicklung Mietzinsdepots
- Erstellen der Heizkosten und Nebenkostenabrechnung
- Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung der Sozialabgaben